Fakten zur Geschichte

1. urkundliche Erwähnung 1144

Naundorf ist die älteste Gemeinde in der Lößnitzstadt Radebeul.

Dies belegt eine Urkunde aus dem Jahre 1144. Darin entscheidet König Konrad II. zwischen dem Bischof von Meißen und dem Markgrafen von Meißen über den Besitz einiger Orte in der Provinz Nisan.

Nachfolgend möchten wir Ihnen die deutsche Übersetzung der Urkunde nicht vorenthalten.

„Im Namen der Heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit: Konrad II., durch Gottes Güte Römischer König: Es ist dringendes königliches Anliegen, allem, was den Frieden der Kirchen zum Ziele hat, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, damit der Klerus, der die Gottesdienste versieht, unter unserem Schutz in Ruhe und Frieden leben kann und für den Zustand unseres Reiches umso besser zu beten im Stande ist. Daher wollen wir allen Gläubigen im Reiche Christi, soweit sie in unserem Reiche wohnen, bekannt machen, auf welche Weise wir die Meinungsverschiedenheit, die zwischen Meinward, dem verehrten Meißner Bischof, und Konrad, unserem treuen und hochangesehenen Markgrafen, bestand, nach beiderseitiger Zustimmung entschieden haben.

Einerseits beansprucht der Bischof bestimmte Dörfer in der Provinz Nisan für sich und die Kirche, die andererseits der genannte Markgraf als zu seinem Markgrafentum mitsamt dergenannten Provinz gehörig behauptet Diesen Streit haben wir auf Grund eines Beschlusses der Fürsten so entschieden:

Die Mitglieder des Meißner Domkapitels sollen zwei Dörfer, nämlich Döltzschen und das nahe dabeiliegende Naundorf haben, der Bischof aber soll das andere Naundorf, welches auf der anderen Elbseite gelegen ist, gemäß der inzwischen getroffenen Vereinbarung behalten, so aber, daß dieser es als Lehen dem Sohne des Markgrafen einräumt, dafür aber der Markgraf das Dorf Gohlis zur freien Verfügung besitzt.

Alle Dörfer der Meißner Kirche, die in der Provinz Nisan liegen, sind von Bauverpflichtungen an der markgräflichen Burg und vom öffentlichen Wachdienst befreit Aber die in der Provinz Milsca (der Gegend um Bautzen) liegenden Dörfer des Bischofs und der Brüder sollen in der Burg Bautzen drei Öfen bauen und den Wachdienst nach Landesgewohnheit versehen.

Die bischöflichen Dörfer in der Provinz Zagost (der Gegend um Zittau), die vom Bau der markgräflichen Burg befreit sind, sollen die öffentlichen Wachdienste ausführen.

Wir legen fest und treffen mit königlicher Autorität im voraus die Entscheidung, daß keine angesehene oder geringe Person diesen so zu Ruhe gebrachten Streit aufs neue zu entfachen sich wagen soll, sondern daß das, was in unserer und der Fürsten Gegenwart durch genaue Überlegungen bestimmt ist, in allen folgenden Zeiten rechtskräftig und unvermindert in Gültigkeit bleiben soll. Damit dies aber bei jedermann gilt und unverändert beachtet wird, haben wir angeordnet, diese hier verfaßte Schrift durch Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen und eigenhändig, wie unten zu sehen, zu bestätigen.

Die als Zeugen anwesend waren, haben wir veranlaßt, es zu unterschreiben. Ihre Namen sind: Friedrich, Erzbischof zu Magdeburg, Reinhard, Bischof zu Merseburg, Udo, Bischof zu Naumburg, Buggo, Bischof zu Worms, Wibald, Abt zu Stablo (Stavelot bei Lüttich in Belgien) Anselm, Bischof zu Havelberg, Markgraf Adelbert und sein Sohn Otto Graf Sizo; Hermann, Burggraf zu Meißen; Heinrich, Burggraf, Gero und sein Bruder Othelrich, Graf Hoiger.

Unterschrift des Herrn Konrad II., Römischer König (Unterschrift) Ich, Arnold, Kanzler, in Vertretung des Erzbischofs und Erzkanzlers Heinrich Moguntins,
habe dies geprüft (Siegel) Im Jahr l 144 nach der Menschwerdung des Herrn. Bekanntmachung Nr. 7 in der Regierungszeit des Römischen Königs Konrad II, im 7. Jahr seiner Regierung. Gegeben zu Merseburg. In Christus voller Freude. Amen.“

Quellennachweis:

Das untenstehende Bilddokument wurde uns freundlicherweise vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden zur Verfügung gestellt. Es zeigt die Originalurkunde.
[Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, 10001 Ältere Urkunden, O.U. 56]